Die Preise sollen Ihnen eine Orientierung bieten und sind unverbindlich.
Erstgespräch: kostenlos
Honorar auf Stundenbasis: ab 38,00 € – umsatzsteuerbefreite Dienstleistung gem. § 4 Nr. 16 UStG.
Anfahrtspauschale 5,00 €; Kilometerpauschale: 0,80 € pro Kilometer
Ich freue mich auf Ihren Anruf und ein erstes, unverbindliches Gespräch, damit wir gemeinsam die Möglichkeiten und Inhalte meiner Arbeit besprechen können.
Pflegeleistungen steuerlich absetzen
Es besteht die Möglichkeit, meine Leistungen auf Basis des § 35 a EStG geltend zu machen – wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Leistungen können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie von einem selbstständigen Dienstleister – wie der Senioren-Assistenz Janine Engelmann durchgeführt werden. Im Idealfall können bis zu 20% der Aufwendungen (max. 4.000,00 € jährlich) von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Voraussetzung ist, dass sämtliche Rechnungen für diese Leistungen per Überweisung bezahlt werden.
Ich berate Sie gerne zu diesem Thema.
Verhinderungspflege – wenn die pflegende Person eine Auszeit braucht
Haben Sie die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt?
Es gibt die Möglichkeit, vorübergehend (z. B. bei Urlaub oder Krankheit) eine sogenannte Verhinderungspflege zu beantragen.
Für die Verhinderungspflege gibt es Zuschüsse bis zu 1.612,00 € pro Kalenderjahr (max. bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr für Versicherte mit den Pflegegraden 2 – 5). Sofern im Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung genutzt wurde, erhöht sich der Betrag durch Beantragung einer Umwidmung auf 2.418,00 € pro Jahr.
Diese Verhinderungspflege übernehme ich gerne für Sie und helfe Ihnen auch bei den Formalitäten – damit Sie unbesorgt durchatmen können.
Meinen Flyer als Download finden Sie hier.